Nutzungsbedingungen

(Gültig ab 01.10.2023; Es gelten jeweils juristisch die deutschen Fassungen der Bestimmungen. Die übersetzten Versionen dienen lediglich der Vereinfachung).

Einleitung

Die emarketing AG, Landsberger Str. 110, 80339 München, (nachfolgend „emarketing“) bietet cloud-basierte Marketingplattformen (nachfolgend „Plattformen“) an, auf der Kunden Marketingleistungen buchen und nutzen können. Die angebotenen Dienstleistungen richten sich an gewerbliche Online-Händler oder sonstige Gewerbetreibende. Mit „Kunde“ wird nachfolgend der Gewerbetreibende bezeichnet, der die Dienstleistungen von emarketing in Anspruch nimmt.

§ 1 Gegenstand der Geschäftsbedingungen

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) regeln die Nutzung der Plattformen und der auf ihr angebotenen Leistungen.

2. Für die Erbringung der Leistungen arbeitet emarketing mit Werbeplattformen, Datenlieferanten und weiteren Kooperationspartnern (einzeln und gemeinsam jeweils "Partner") zusammen. Eine Liste dieser Partner kann bei emarketing angefordert werden. emarketing kann diese Liste jederzeit ändern. Diese AGB finden auch Anwendung auf Leistungen, die emarkting zusammen mit anderen Kooperationspartnern erbringt, die nicht ausdrücklich in der Liste genannt werden.

3. Die Nutzung der Plattformen durch die Kunden erfolgt ausschließlich unter Einbeziehung dieser AGB. AGB des Kunden finden keine Anwendung. Dies gilt auch dann, wenn emarketing den AGB des Kunden nicht ausdrücklich widerspricht.

4. Der Kunde versichert, die Beauftragung nur als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, also im Rahmen der Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit vorzunehmen.

§ 2 Vertragsgegenstand; Leistungen

1. emarketing stellt Plattformen zur Verfügung, um das Onlinemarketing der Kunden zu unterstützen. Anwendungsbeispiele sind z.B. die Vergrößerung der Onlinereichweite eines Webauftritts, Gewinnung von Neukunden, Optimierung von Werbekampagnen, Preisanpassungen, Generierung von Marktdaten und/oder Steigerung von Online-Verkaufszahlen.

2. Gegenstand dieses Vertrages ist die Nutzung der Plattformen, welche die Anwendung der in Abs. 1 genannten Leistungen durch den Kunden zum Zweck hat.

3. Die Plattformen laufen servergestützt und interagieren über die API-Schnittstellen mit den Partnern.

4. Die angebotenen Marketingleistungen werden auf Basis speziell hierfür entwickelter Software erbracht.

5. Die Software bleibt ausschließlich im Eigentum von emarketing. Der Kunde darf diese entsprechend dem gewählten Preismodell, ausschließlich nach Maßgabe der in den vorliegenden AGBs geregelten Bestimmungen und nur auf den von emarketing betriebenen Internetseiten nutzen.

6. Die Registrierung des Kunden auf einer der Plattformen ist Voraussetzung für die Nutzung. Bei der Registrierung wird ein Kundenkonto angelegt, in welches sich der Kunde durch Angabe einer E-Mail-Adresse und eines Passworts einloggen kann. Das Passwort ist Dritten gegenüber geheim zu halten. Die bei der Registrierung angegebene E-Mail-Adresse des Kunden wird zur Kommunikation im Rahmen der Vertragsdurchführung verwendet, es sei denn es ist im Kooperationsvertrag anderes geregelt.

7. Um die Plattformen zu nutzen, ist eine Verknüpfung der Plattformen mit den Kundenkonten, die die Kunden bei Partnern unterhalten, notwendig. Eine Verknüpfung erfolgt ausschließlich auf Veranlassung des Kunden. Diese kann online oder per E-Mail erfolgen. Der Zugriff auf Partner durch emarketing erfolgt technisch i.d.R. über eine Schnittstelle (API).

8. Emarketing bietet verschiedene Preismodelle an, welche unterschiedliche Leistungen und Services umfassen. Details zu diesen Marketingleistungen und deren Bedingungen & Preisen kann der Kunde direkt vor Kaufabschluss online einsehen (https://www.emarketing.com/de/preise) oder werden in einem separaten Kooperationsvertrag geregelt.

9. emarketing erbringt seine Marketingleistungen für den Kunden auf Basis der vom Kunden bereitgestellten Informationen (nachfolgend die "Informationen"). Solche Informationen werden automatisch von der Webseite oder via Schnittstellen ausgelesen. Der Kunde kann diese Informationen aber auch anderweitig zur Verfügung stellen, z.B. per E-Mail.

10. emarketing überträgt dem Kunden ein einfaches, auf die Laufzeit des Vertrages beschränktes und nicht-übertragbares Nutzungsrecht für die in § 2 Abs. 1 beschriebenen Zwecke. Dies berechtigt den Kunden – für eigene Zwecke – zur Nutzung des Dienstes auf den Plattformen. Jegliche Veränderungen im Rahmen der einfachen Nutzung sind untersagt.

11. Der Kunde ist berechtigt, die vertragsgegenständlichen Leistungen einem Dritten (z.B. einem Werbekunden) teilweise oder vollständig, entgeltlich oder unentgeltlich, unter Berücksichtigung des § 2 und im Rahmen des in § 2 Abs. 10 gewährten Nutzungsrechtes zur Nutzung weiter zu überlassen oder aber für diesen Dritten entsprechende Accounts anzulegen. Vertragspartner und Schuldner der Vergütungsansprüche von emarketing bleibt in solchen Fällen stets der Kunde. Es kommt zu keinem direkten Vertragsverhältnis mit dem Dritten.

12. Der Kunde bleibt Inhaber aller Rechte, insbesondere aller Urheberrechte, an den von ihm für die Dienste erfassten Informationen und Daten. Er gestattet emarketing im Rahmen seiner Dienste die Nutzung der Informationen und Daten, einschließlich des Rechts, Informationen und Daten im Rahmen der Dienste zu vervielfältigen und an Dritte zu übermitteln.

§ 3 Beistellungs-, Mitwirkungs-, Prüf- und weitere Pflichten des Kunden; Freistellung bei Rechtsverletzungen durch bereitgestellte Inhalte

1. Der Kunde stellt die für die Nutzung der Plattformen notwendigen Informationen zur Verfügung. Der Kunde ist verpflichtet, die im Rahmen dieses Vertrages von ihm zur Verfügung gestellten Informationen vorab sorgfältig auf die Verletzung von gewerblichen Schutzrechten (z.B. Marken) und sonstigen Rechten Dritter zu prüfen. Auf Verlangen von emarketing hat der Kunde eine entsprechende Gestattung und/oder Lizenz für die von ihm benutzten Marken und sonstigen Schutzrechte nachzuweisen.

2. Im Hinblick auf die vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen stellt der Kunde emarketing von allen Nachteilen und Ansprüchen frei, die emarketing durch deren Verwendung im Rahmen des Vertragszwecks entstehen. Der Kunde trägt die volle Verantwortung und Haftung für den Inhalt der auf Grundlage der von ihm gemäß § 2 zur Verfügung gestellten Informationen im Rahmen des Vertragszwecks. Er stellt emarketing von jeglichen wettbewerbs-, urheber-, namens- und/oder markenrechtlichen und/oder sonstigen Ansprüchen Dritter frei, die auf einem Verstoß des Kunden gegen diese Vorschrift oder gegen andere Verpflichtungen nach diesen AGB beruhen. Das Gleiche gilt im Fall der/s Bewerbung, Vermarktung, Anbietens, Verkauf, Vermietung und/oder Verleih rechtswidriger Produkte.

3. Für die inhaltliche Richtigkeit und Aktualität der vom Kunden bereitgestellten Informationen ist der Kunde verantwortlich und die Freistellung gemäß vorstehendem Absatz findet auch auf etwaige Ansprüche und Nachteile aufgrund von Unrichtigkeit oder fehlender Aktualität der Informationen Anwendung.

4. Der Kunde gewährt emarketing das Recht, die von ihm bereitgestellten Informationen, in anonymisierter Form zu statistischen Zwecken zu verwenden. Dies umfasst insbesondere auch das uneingeschränkte Recht, die gelieferten Informationen zur Optimierung des Algorithmus zu verwenden oder die Erfolgsschätzungen zu verbessern.

5. Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche Dienste ausschließlich bestimmungsgemäß zu nutzen. Dem Kunden ist es untersagt, die Plattformen zu manipulieren, insbesondere Mechanismen oder sonstige Scripts in Verbindung mit den Plattformen zu verwenden, welche die Funktion der Dienste von den Plattformen stören könnten. Der Kunde darf keine Maßnahmen ergreifen, die eine unzumutbare oder übermäßige Belastung der Plattformen zur Folge haben können. Eine Verwendung der Dienste zusammen mit der Software Dritter ist untersagt. Voraussetzung für derartige Maßnahmen ist stets, dass emarketing diesen zuvor schriftlich zugestimmt hat.

§ 4 Vertragslaufzeit und Kündigung

1. Ein Vertrag zwischen emarketing und dem Kunden kommt mit einer elektronischen Auftragserteilung auf den Plattformen oder dem Abschluss eines Kooperationsvertrages zustande. Der Auftrag gilt als erteilt, sobald emarketing dem Kunden nach Abschluss des Bestellvorgangs eine Bestätigungs-E-Mail zugeschickt hat oder der Kooperationsvertrag von beiden Seiten unterschrieben ist. Der Vertrag wird für unbestimmte Zeit geschlossen, es sein denn es wurde andere Zeit im Vertrag vereinbart.

2. Emarketing sowie der Kunde sind berechtigt, den Vertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Frist aus wichtigem Grund zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt für emarketing insbesondere vor, wenn

1. der Kunde mit fälligen Zahlungen nach Erhalt der Zahlungserinnerung oder Mahnung länger als 10 Werktage in Verzug ist

2. der Kunde gegen wesentliche Bestimmungen dieser AGB (§5) oder sonstiger Rechtsvorschriften verstoßen und trotz Abmahnung innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe geschaffen hat. Einer Abmahnung bedarf es dann nicht, wenn diese keinen Erfolg verspricht oder der Verstoß so schwerwiegend ist, dass dem Anbieter ein Festhalten am Vertrag nicht zumutbar ist.

3. emarketing behält sich eine sofortige Kündigung vor, wenn Kunden gegen die Bestimmungen von §5 verstoßen. Vorabbezahlte Leistungen für ausstehende Leistungszeiträume werden in diesem Fall pro rata zurückgezahlt. Eine Kündigung durch emarketing gegenüber dem Kunden erfolgt an die E-Mailadresse des emarketing Kundenkontos des Kunden.

4. Sofern der Auftrag auf den Plattformen ausgelöst wurde, erfolgt eine Kündigung durch den Kunden gegenüber emarketing im Kundenkonto des Kunden. In allen anderen Fällen erfolgt eine Kündigung elektronisch an info@emarketing.com

5. Im Falle einer ordentlichen Kündigung verpflichtet sich emarketing dem Kunden sämtliche bei ihm gespeicherten Vertrags- und Kundendaten sowie sämtliche Zugänge zu den Plattformen bis zum Ende der Laufzeit zur Verfügung zu stellen.

6. Nach Kündigung und ggf. Ablauf der Kündigungsfrist sperrt emarketing die gekündigte Leistung für den Kunden. Mit Beendigung des Vertrages verliert der Kunde seine Nutzungsberechtigung des betreffenden Dienstes und stellt dessen Nutzung ein. Der Kunde ist für die vorherige rechtzeitige Sicherung seiner Daten verantwortlich und hat – unbeschadet gesetzlicher zwingender Ansprüche – keinen Anspruch auf Herausgabe der von ihm erfassten Daten nach Beendigung des Vertrages.

7. Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche Zählpixel und Trackingcodes nach Vertragsende binnen 14 Tage selbstständig und ohne Aufforderung wieder auszubauen. Sollte der Kunde dieser Verpflichtung nicht binnen 14 Tagen nachkommen, behält sich emarketing vor anfallende Kosten ohne vorherige Mahnung dem Kunden weiter in Rechnung zu stellen.

8. Der Kunde wird emarketing unverzüglich davon in Kenntnis setzen, wenn:

1. die Eröffnung des Insolvenzverfahrens vom Kunden beantragt worden ist oder in den nächsten 14 Tagen beantragt werden muss,

2. die Eröffnung des Insolvenzverfahrens von Dritten beantragt worden ist,

3. der Kunde aufgrund von Zahlungsschwierigkeiten die Zahlungen (ganz oder teilweise) eingestellt hat oder einstellen muss,

4. gegen den Kunden im zeitlichen Zusammenhang mit Zahlungsschwierigkeiten Maßnahmen zur Befriedigung von Drittgläubigeransprüchen getroffen wurden, oder

5. der Kunde im zeitlichen Zusammenhang mit Zahlungsschwierigkeiten Vereinbarungen zur Befriedigung von Drittgläubigeransprüchen zugestimmt hat.

9. Sofern der Kunde seine Pflichten nach diesem Vertrag verletzt, ist emarketing nach vorheriger Abmahnung berechtigt, den Zugang des Kunden zu sperren und Leistungen unter diesem Vertrag zurückzuhalten. Bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen wie z.B. Zahlungsverzug, Manipulation von Diensten, Einstellung von rechtswidrigen Inhalten etc. ist emarketing zur sofortigen Sperrung des Zugangs berechtigt.

§ 5 Rechtsverletzende, gefährliche oder sittenwidrige Werbung oder sonstiger Missbrauch; Ablehnungs- und Kündigungsrecht; Vertragsstrafe

1. Die auftragsgemäß für den Kunden zu bewerbenden Produkte oder Dienstleistungen – oder die Werbung dafür – dürfen nicht gegen Rechtsvorschriften (z.B. Jugendschutz- oder Strafgesetze) oder Rechte Dritter verstoßen, sittenwidrig sein, die Gesundheit von Mensch und Tier gefährden oder rassistisch oder volksverhetzend sein. Sie (oder die Werbung dafür) dürfen ferner keine Minderheiten beleidigen oder in sonst irgendeiner Weise gegen den guten Geschmack verstoßen. Ferner darf die Werbung für die Produkte oder Dienstleistungen keinen Verstoß gegen die AGB der Werbeplattformen darstellen. Die Bewerbung von Substanzen, Dienstleistungen oder sonstigen Leistungen, Produkten und/oder Materialien, deren Bewerbung, Vermarktung, Anbieten, Verkauf, Vermietung und/oder Verleih rechtswidrig, verboten oder unethisch ist, ist unzulässig und kann kostenpflichtig gelöscht und gegebenenfalls zur Anzeige gebracht werden. emarketing behält sich die Geltendmachung weiterer Schadenersatzansprüche vor.

2. emarketing behält sich vor, vom Kunden bereitgestellte Informationen nicht zu verwenden bzw. zu entfernen, soweit ein Verstoß gegen § 5 Abs. 1 vorliegt. Das Gleiche gilt, soweit der Inhalt der Informationen nach Einschätzung von emarketing möglicherweise Gegenstand von rechtswidrigen, herabsetzenden, ehrverletzenden, unsittlichen Äußerungen oder ebensolchen bildlichen Darstellungen sein könnte.

3. Der Kunde stellt emarketing von jeglichen Ansprüchen Dritter sowie möglichen Bußgeldern und Folgen aufsichtsrechtlicher Verfahren frei, die auf einem Verstoß des Kunden gegen diesen § 5 beruhen.

4. emarketing kann die Erbringung seiner vertraglichen Leistungen für den Kunden jederzeit ablehnen und laufende Verträge fristlos kündigen, wenn ein Verstoß gegen § 5 Abs. 1 oder § 5 Abs. 2 S. 2 vorliegt oder bei Schaltung der Werbung vorliegen würde oder die Leistungen aus technischen Gründen nicht durchführbar sind.

§ 6 Leistungsänderungen & Änderung der AGB

1. Diese AGB können geändert werden soweit dies zur Anpassung an Entwicklungen erforderlich ist, welche bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren und welche emarketing nicht veranlasst hat oder beeinflussen kann und deren Nichtberücksichtigung die Ausgewogenheit des Vertragsverhältnisses in nicht unbedeutendem Maße stören würde und soweit hierdurch wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisses nicht berührt werden. Wesentliche Regelungen sind solche über Art und Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen und die Laufzeit einschließlich der Regelungen zur Kündigung. Ferner können diese AGB angepasst werden, soweit dies zur Beseitigung von nicht unerheblichen Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages aufgrund von nach Vertragsschluss entstandenen Regelungslücken erforderlich ist. Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn sich die Rechtsprechung zur Wirksamkeit von Bestimmungen dieser AGB ändert, z.B. wenn eine Bestimmung von der Rechtsprechung für unwirksam erklärt wird oder eine Gesetzesänderung zu ihrer Unwirksamkeit führt.

2. Die vertraglich vereinbarten Leistungen können geändert werden, wenn und soweit dies aus triftigem, bei Vertragsschluss nicht vorhersehbaren Grund, erforderlich ist und das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung nicht unzumutbar zu Ungunsten des Kunden geändert wird. Ein triftiger Grund liegt vor, wenn neue technische Entwicklungen eine Leistungsänderung erforderlich machen, da die Leistung in der bisherigen vertraglich vereinbarten Form nicht mehr erbracht werden kann oder wenn neu erlassene oder geänderte gesetzliche oder sonstige hoheitliche Vorgaben eine Leistungsänderung erfordern.

3. Änderungen dieser AGB oder der vertraglich vereinbarten Leistungen gemäß vorstehenden Abs. 2 und 3 wird emarketing dem Kunden mindestens vier (4) Wochen vor ihrem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilen. Bei Änderungen, die nicht ausschließlich zu seinen Gunsten sind, hat der Kunde das Recht, den Änderungen bis zum Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform (z. B. per Brief oder E-Mail) zu widersprechen. Hierauf wird der Kunde in der Änderungsmitteilung besonders hingewiesen.

4. Bei Änderungen und Ergänzungen, die aus zwingenden rechtlichen Gründen unerlässlich sind, entfällt das Widerspruchsrecht des Kunden gemäß dieser Vorschrift. Der Kunde hat in diesem Fall ein per E-Mail auszuübendes Kündigungsrecht innerhalb von zwei Wochen ab Erhalt der Ankündigung. Widerspricht der Kunde fristgemäß, so wird der Vertrag zu den bisher geltenden Bedingungen fortgesetzt; emarketing behält sich für diesen Fall das Recht vor, den Vertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt ordentlich zu kündigen.

5. Änderungen an den Diensten der Werbeplattformen können sich unmittelbar auf die Leistungserbringung auswirken. emarketing hat hierauf keinen Einfluss. Es obliegt insofern dem Kunden, sich regelmäßig über die aktuelle Funktionsweise der Werbeplattformen zu informieren.

§ 7 Rechnung; Zahlungsbedingungen; Einzugsermächtigung

1. emarketing wird dem Kunden für kostenpflichtige Leistungen eine Rechnung stellen. Sofern kein anderer Abrechnungsmodus vereinbart wurde, sind Rechnungen vorfällig mittels der vom Kunden bei der Buchung ausgewählten Zahlungsmethode zu entrichten.

2. Die Rechnung wird elektronisch im PDF-Format erstellt und dem Kunden bereitgestellt. Der Kunde stimmt dieser Art der Rechnungsstellung gem. § 14 Umsatzsteuergesetz zu. Die Bereitstellung der elektronischen Rechnung zum Download über das Kundenkonto begründet – über die damit bewirkte Übermittlung der Rechnung im Sinne des § 14 Umsatzsteuergesetz hinaus – keine nachteiligen Rechtsfolgen für den Kunden.

3. Im Falle von Rücklastschriften oder wegen unberechtigten Widerspruchs erhebt emarketing eine Bearbeitungsgebühr i.H.v. 25,00 Euro je betroffener Rechnung.

4. Eine Aufrechnung durch den Kunden mit Forderungen, die bestritten und nicht rechtskräftig festgestellt sind, ist ausgeschlossen. Ausgeschlossen ist ferner die Ausübung von Zurückbehaltungsrechten durch den Kunden, wenn diese auf anderen Vertragsverhältnissen beruhen.

§ 8 Keine Gewährleistung

1. Die Erreichbarkeit und Abrufbarkeit von Anzeigen sowie die uneingeschränkte Nutzung von gebuchten Marketingleistungen kann nicht vollständig zugesichert werden. Insbesondere sind vorübergehende Beeinträchtigungen bei der Nutzung von Partnern nicht unüblich. emarketing übernimmt darüber hinaus für Zugangseinschränkungen des Kunden, die auf höherer Gewalt oder sonstigen von emarketing nicht zu vertretenden und außerhalb ihres Einflussbereiches liegenden Umständen beruhen, keinerlei Gewähr.

2. Emarketing gewährleistet ausschließlich die Nutzbarkeit der Plattform wie in

§ 2 beschrieben. Dem Kunden ist bekannt, dass Software nicht vollständig fehlerfrei erstellt werden kann. Fehlerfreiheit der Software wird daher nur im markt- und branchenüblichen Umfang gewährleistet.

3. emarketing und seine Partner sind zur Durchführung von Wartungsarbeiten an Servern und Datenbanken berechtigt, die kurzfristige Unterbrechungen der Marketingleistungen zur Folge haben können. Störungen des Betriebsablaufs, insbesondere des Datenabrufs, wird emarketing dabei so gering wie möglich halten. Dies führt nicht zu etwaigen Ersatzansprüchen des Kunden.

4. Hinweise auf offenkundige Unrichtigkeiten bei den für den Kunden geschalteten Anzeigen müssen jeweils spätestens 2 Werktage nach Erscheinen der Anzeige geltend gemacht werden. Anderenfalls erlöschen sich daraus eventuell ergebende Ansprüche.

5. emarketing übernimmt keine Gewähr oder Garantie für die effektiven Resultate aus den erbrachten Marketingleistungen.

§ 9 Haftung

1. emarketing haftet im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, im Rahmen der Produkthaftung, bei Abgabe von Garantien sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Vorschriften.

2. Unbeschadet des § 9 Abs. 1 besteht eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit nur für durch die Verletzung von sog. Kardinalpflichten verursachte Schäden und ist in der Höhe auf die vertragstypischen, im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbaren Schäden begrenzt. Die Ersatzpflicht umfasst nicht den Aufwand für die Wiederbeschaffung verlorener Daten. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, deren Verletzung den Vertragszweck gefährdet und/oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die andere Partei regelmäßig vertrauen darf. Die Beschränkung auf den Ersatz der vertragstypischen Schäden gilt auch für etwaige Mangelfolgeschäden.

3. Im Übrigen ist eine Haftung von emarketing ausgeschlossen. Dies gilt auch für Schäden, die durch einen gesetzlichen Vertreter oder einen Erfüllungsgehilfen von emarketing verursacht werden. Es wird klargestellt, dass § 9 Abs. 1 und Abs. 2 von diesem Absatz unberührt bleiben.

§ 10 Wettbewerb und Werbung

Emarketing und der Kunde vereinbaren die technischen und wirtschaftlichen Details ihrer Zusammenarbeit grundsätzlich vertraulich zu behandeln.

Emarketing und dem Kunden ist bis auf Widerruf durch eine Partei gestattet, in allgemeinen Kundeninformationen, Broschüren, Präsentationen etc. in allgemeiner Art darüber zu berichten, dass ein Dienstleistungsverhältnis zwischen den Parteien bzw. bei Agenturen eine Tätigkeit für deren End-Kunden besteht. Die Parteien werden hierzu auf Anfrage Firmen-Logos für Referenzzwecke zur Verfügung stellen.

§ 11 Datenschutz

1. Die Einhaltung von Datenschutzbestimmungen ist für emarketing von besonderer Bedeutung. Ergänzend zu den Datenschutzbestimmungen von emarketing (siehe: https://www.emarketing.com/company/datenschutz) gelten die nachfolgenden Regelungen.

2. Emarketing wird personenbezogene Daten aus dem Bestand des Kunden sowie aus seinem Nutzer-Bestand zur Erfüllung und Durchführung des Vertrags mit dem Kunden verarbeiten und im Übrigen nur, soweit dies gemäß den anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen (insbesondere der EU-Datenschutzgrundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes) zulässig ist. Emarketing ist berechtigt, Daten, die bei der Nutzung der Dienste durch den User entstehen, wie z.B. gesammelte Tracking / Tag Informationen und Statistiken, in anonymisierter Weise zu verwenden.

3. Der Kunde ist zur Einhaltung aller auf ihn anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen (insbesondere der EU-Datenschutzgrundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes) verpflichtet.

4. Sollte emarketing wegen der Verletzungen datenschutzrechtlicher Bestimmungen oder des Persönlichkeitsrechts Dritter durch den Kunden in Anspruch genommen werden oder sollten emarketing sonstige Schäden hierdurch entstehen, wird der Kunde emarketing von allen hiermit zusammenhängenden Ansprüchen gleich welcher Art, einschließlich der angemessenen Kosten für eine Rechtsverteidigung (z.B. Gerichts- und Anwaltskosten), freistellen und schadlos halten, sofern der Kunde die Verletzung/Schäden zu vertreten hat.

§ 11 Schlussbestimmungen

1. Auf den Vertrag findet deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.

2. Gerichtsstand ist München.

3. Sollte eine Bestimmung oder ein Teil einer Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit des Vertrags im Übrigen nicht berührt. Die Vertragschließenden verpflichten sich, die unwirksame Regelung durch eine solche zu ersetzen, die dem Vertragszweck wirtschaftlich entspricht.

4. emarketing ist zur Übertragung des mit dem Kunden bestehenden Vertragsverhältnisses auf ein mit ihr im Sinne der §§ 15ff. Aktiengesetz verbundenes Unternehmen berechtigt; die Möglichkeit zur Kündigung nach § 5 dieser AGB bleibt unberührt.

§ 12 Ergänzungen

Ergänzend gelten, soweit anwendbar, die jeweils aktuellen AGB, Werberichtlinien und sonstigen Richtlinien der Partner mit der Maßgabe, dass die darin beschriebenen Pflichten des Nutzers gegenüber den Partnern die Pflichten des Kunden gegenüber emarketing beschreiben. Bei Widersprüchen oder Unklarheiten gehen diese AGB von emarketing den AGB für die Partner vor.